Menu

 

 

Manchmal machen es die Umstände notwendig sich online zu treffen. In den letzten Jahren durften wir diesbezüglich viele Erfahrungen sammlen, und erkennen, dass dies die Möglichkeiten Psychotherapie anzubieten hilfreich erweitert hat. Wie so oft, wenn etwas aus Not geboren wird, bemerkt man, dass es auch sonst nützlich sein kann ;)

Seit 2024 ist nun auch gesetzlich geregelt, dass Psychotherapie online angeboten und auch mit der Krankenkasse abgerechnet werden darf.

Gemäß § 39 PThG 2024 dürfen Berufsangehörige psychotherapeutische Leistungen bei fachlich oder örtlich begründeter Notwendigkeit im Einvernehmen mit Patientinnen und Patienten IT-gestützt (informationstechnologie-gestützt) oder fernmündlich jeweils synchron audio- und videobasiert erbringen, sofern hierbei die Einhaltung aller Berufspflichten, der Verschwiegenheit sowie der bestmöglichen Barrierefreiheit im digitalen Raum gewährleistet ist. Die Begründung der Notwendigkeit von Online-Psychotherapie ist zu dokumentieren.

Weitere Informationen gerne telefonisch oder über die Kontaktseite.